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Verbraucher · 2027

2027: Was sich bei Mindestlohn, Zuzahlungen und Kindergeld ändert

14,60 Euro Mindestlohn, höhere GKV-Zuzahlungen und ein geplantes Kindergeld von 267 Euro: Was feststeht und was noch Gesetz werden muss.

2027: Was sich bei Mindestlohn, Zuzahlungen und Kindergeld ändert

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. Die Höhe ist durch die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt.

GKV-Zuzahlungen

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist verkündet. Zum 1. Januar 2027 steigen die gesetzlichen Zuzahlungsgrenzen: Der Mindestbetrag erhöht sich von 5 auf 7,50 Euro, der Höchstbetrag von 10 auf 15 Euro.

Kindergeld und Steuerreform

Die Bundesregierung hat im September 2026 den Entwurf einer Einkommensteuerreform beschlossen. Vorgesehen ist, das Kindergeld 2027 von 259 auf 267 Euro je Kind und Monat anzuheben. Anders als Mindestlohn und GKV-Zuzahlungen befindet sich dieser Punkt noch im Gesetzgebungsverfahren.

Der Unterschied

Festgelegt: Mindestlohn und die höheren GKV-Zuzahlungen. Regierungsentwurf: Kindergelderhöhung und weitere Teile der Einkommensteuerreform 2027.

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